- Die Pflicht zum Vorweisen eines 3G-Nachweises entfällt.
- Besuchszeiten: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Wir ersuchen um Besuche am Nachmittag (wegen Pflegetätigkeiten), nicht mehr als 2 Personen pro Bewohner gleichzeitig. Falls jemand am Nachmittag keine Zeit haben sollte, so ermöglichen wir Besuche bereits ab 10 Uhr.
- Dauer der Besuchszeit: keine Vorgaben
- FFP2 Maske in Innenräumen
- Kein Zutritt im Falle eines positiven Tests für die Dauer der Verkehrsbeschränkung gemäß COVID-19-VbV (ausgenommen in Hospiz- und Palliativsituationen, zur Seelsorge oder zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen)